- Bausparen: Planen für die Zukunft durch Nutzen von Förderungen.
- Finanzieren: Eigentum schaffen, mit Hilfe eines sicheren Konzepts.
- Leasen: Halten Sie sich durch Betriebsmittel-Leasing liquide.
- Kredit: Erfüllen sie sich private Vorhaben durch einen Kredit.
Bausparen fördert der Staat in 3 Varianten
1. Arbeitnehmer haben bei vielen Arbeitgebern Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen bis maximal 40 € monatlich.Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Staat zusätzlich auf förderfähige Verträge gewährt. Bis 43 € für Singles und 86 € für Verheiratete pro Kalenderjahr.
Bei einem Fondsparplan beträgt die Förderung bis 80 € pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr.
2. Wohnungsbauprämie wird auf die eigenen Sparleistungen gewährt. Diese beträgt 8,8 % der eigenen Sparleistungen auf maximal 512 € für Singles und 1.024 € für Verheiratete je Kalenderjahr.
Förderfähig ist, wer unter den Grenzen des zu versteuernden Einkommens liegt. 25.600 € für Singles und 51.200 € für Verheiratete je Kalenderjahr. Bereits ab 16. Lebensjahr ist diese Förderung möglich.
3. Wohn-Riester ist eine Förderung, die sich direkt auf die Schaffung von Wohneigentum zur eigenen Nutzung richtet. Die Inanspruchnahme ist an gewisse Kriterien gebunden. Es ist zu prüfen, ob man Altersvorsorge mit Wohneigentum kombinieren möchte.
Kredite und Finanzierungen mit individuellen Prüfungen der Finanzierer.
Diese lassen sich gemeinsam vorbereiten, um sichere Lösungen zu entwickeln. Dabei ist insbesondere bei längerfristigen Finanzierungen wichtig, die gesamte Situation zu analysieren, um das Vorhaben über die gesamte Laufzeit zu sichern.
Betriebsmittel-Leasing
Leasing ist vor allem dem gewerblichen Bereich vorbehalten. Es ist abzuwägen, ob eine Anschaffung selbst als Betriebsmittel aktiviert werden soll, oder die Lösung der zeitlichen Nutzung effektiver ist.
Möchten Sie selbst bauen oder finanzieren?
Wir können kompetent beraten, um Ihr Vorhaben individuell zu entwickeln. Dabei stehen die Angeote von Banken , Versicherungen und Bausparkassen des deutschen Marktes zur Verfügung.
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